Für Gesetzlich Versicherte
Auch gesetzlich Versicherte können mit einer ärztlichen Privat- oder Osteopathieverordnung in der Körperwerkstatt therapiert werden.
Zusatzleistungen für gesetzlich Versicherte (Selbstzahler:innen)
Behandlungen wie Osteopathie werden teilweise Anteilig von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet. Kassenpatienten mit Privatverordnungen für Physiotherapie erhalten keine Erstattung, können unser Angebot an Therapien bei uns jederzeit als Selbstzahler-Leistungen nutzen.
Einige Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten, bitte erkungigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.
Für privat Versicherte
Natürlich kannst du unsere Leistungen auch als Privatversicherte:r oder Selbstzahler:in in Anspruch nehmen.
Erkungigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, ob die Kosten erstattet werden.